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    Kurtagegeld für Kuren und Reha

    Gut unterstützt zu voller Gesundheit

    • Tagessatz individuell vereinbar
    • Finanzielle Unterstützung bei Zusatzkosten für Reha, Kuren und Anschlussheilbehandlung
    • Dynamische Anpassung möglich
    • Keine Beschränkung beim Eintrittsalter

In Ruhe auskurieren und das Konto schonen

Unser Kurtagegeld schützt vor hohen Zuzahlungen bei Kuren, Reha-Maßnahmen und Anschlussheilbehandlungen. Den Tagessatz vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden ganz individuell. Und senken so die finanzielle Belastung, wenn Ihre Kunden eine Kur oder medizinische Reha-Maßnahmen benötigen.

Leistungsumfang: Diese Bereiche deckt das Kurtagegeld ab

Der Tarif erstattet ein individuell wählbares Tagegeld bei Kuren, medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen oder Anschlussheilbehandlungen.

Ambulant und teilstationär

  • 50% des vereinbarten Tagessatzes
  • Für ambulante und teilstationäre Behandlungen
  • Bis zu 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren*

Stationär

  • 100% des vereinbarten Tagessatzes
  • Für stationäre Behandlungen
  • Bis zu 28 Tage innerhalb von drei Kalenderjahren*
*Die 28 Tage gelten gesamthaft für ambulante und teilstationäre Behandlungen als auch für stationäre Behandlungen.

im Ausland

  • innerhalb Europas* besteht Versicherungsschutz wie in Deutschland
  • außerhalb Europas besteht Versicherungsschutz in den ersten 12 Monaten des Auslandsaufenthaltes
*inkl. asiatischer Teil der Türkei, Kasachstan und Russland sowie der außereuropäischen Gebiete europäischer Länder)
Hinweis: Einzelheiten entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB/KUR und dem Tarif Kurtagegeld

Individuellen Tagessatz berechnen & Angebot erstellen

Häufig gestellte Fragen zum Kurtagegeld

Das fragen unsere Kunden

Gibt es eine Obergrenze des zu vereinbarenden Tagessatzes?
  • Der Tarif Kurtagegeld ist in 5-Euro-Schritten abschließbar.  
    Die Mindesttagessatz beträgt 5 Euro.
     
    Die tägliche Höchstversicherungssumme beträgt:  
    • mit Krankheitskostenvollversicherung bei BK / UKV: 180 Euro
    • ohne Krankheitskostenvollversicherung bei BK / UKV: 100 Euro
    Die Höchstversicherungssumme gilt sowohl für eine bei uns beantragte oder bestehende Kurtagegeldversicherung als auch zusammen mit einer bestehenden oder beantragten anderweitigen Absicherung bei einem anderen Versicherer.  Der Neuabschluss bzw. die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Kurtagegeldversicherung ist nur mit unserer Einwilligung möglich.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beantragen.
Was ist nicht mitversichert?
  • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind und auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle.
Wie oft und wie lange können die Zahlungen in Anspruch genommen werden?
  • Versicherte können das Kurtagegeld bis zu 28 Tagen innerhalb von drei Kalenderjahren  in Anspruch nehmen.
Gibt es Altersbeschränkungen?
  • Nein, es gibt keine Beschränkung beim Eintrittsalter. Ab 65 Jahren ist jedoch die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich.

    Nein, es gibt keine Beschränkung beim Eintrittsalter. Ab 65 Jahren ist jedoch die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich.