• beamtenanwaerter

    Beamtenanwärter

    Starten Sie in Ihre Beamtenlaufbahn – mit der richtigen Absicherung.

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Starten Sie durch – mit unseren PKV-Tarifen für Beamtenanwärter

BeihilfeCOMFORT W und seine individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei, Ihre Gesundheit und Krankheitskosten beihilfekonform abzusichern. Als Beihilfeberechtigter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
  • Beihilfekonform: Ganz egal, wer Ihr Dienstherr ist – wir haben die passende Produktlösung zur Ergänzung Ihrer Beihilfe.
  • Flexibel: Kostengünstig oder mit umfassenden Leistungen – wir bieten Ihnen passende Tarifpakete mit und ohne Selbstbehalt.
  • Beitragsrückerstattung (BRE): Bereits ab dem ersten leistungsfreien Jahr erhalten Sie sechs Monatsbeiträge zurück.
  • Beitragsgarantie: Sie haben unser Wort – Ihre Beiträge bleiben die gesamte Anwärterzeit stabil.

BeihilfeCOMFORT W für Anwärter und BeihilfeOPTION

Ergänzungstarife zur privaten Krankenversicherung im Überblick

Beitragsentlastung im Alter

Die Tarife BEST (BK) und BEA 65 (UKV) sind als Sonderbedingung zu allen privaten Krankenversicherungen abschließbar, die mit Altersrückstellung kalkuliert sind, und bewirken im Alter eine Beitragsentlastung.

Mehr zur Beitragsentlastung im Alter

Krankentagegeld

Mit unseren Krankentagegeld-Tarifen TA, TAF und TAG (Versicherungskammer Bayern) sowie KT (UKV) sichern Ihre Kunden längere Ausfälle bei Krankheit ab. Die Leistungen unterscheiden sich nach den gewählten Tarifen und Berufsgruppen.

Mehr zum Krankentagegeld

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld KHT (Ver­sicher­ungs­kammer Bayern) oder KH (UKV) bietet zusätzlichen finanziellen Spielraum bei einer stationären Heilbehandlung. Das Geld steht zur freien Verfügung, etwa für mehr Komfort oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus.

Mehr zu Krankenhaustagegeld

Anwartschaft

Der Tarif OptionPRIVAT sichert die Anwartschaft für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.


Zu den Tarifbedingungen OptionPRIVAT

Kurtagegeld

Der Tarif erstattet ein individuell wählbares Tagegeld bei Kuren, medizinischen Rehabilitations­maßnahmen oder Anschluss­heilbehandlungen.

Mehr zum Kurtagegeld

Pflegetagegeld

Die private Pflege-Zusatzversicherung schützt das eigene Vermögen und Eigentum sowie das der Angehörigen. Es garantiert eine solide Finanzierung mit dem Pflegetagegeld und Hilfe bei der Organisation der Pflege.

Mehr zum Pflegetagegeld

Downloads

Anträge und Bedingungen
Tarif- und Werbedruckstücke
Selbstauskünfte BK
Selbstauskünfte UKV

Downloads zu den Ergänzungstarifen

Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Das fragen unsere Kunden

Eignet sich die PKV für Beamtenanwärter auch als private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter?
  • Ja! Unser Tarif BeihilfeCOMFORT W ist nicht nur die optimale Ergänzung zu Ihrer Beihilfe. Dank der individuell wählbaren Tarife können Sie den Schutz auch individuell auf Ihre Bedürfnisse ausrichten. Übrigens: Bei unserer Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter profitieren Sie neben einer hohen Beitragsrückerstattung auch von Prämien mit unserer Fitness-App.

    Ja! Unser Tarif BeihilfeCOMFORT W ist nicht nur die optimale Ergänzung zu Ihrer Beihilfe. Dank der individuell wählbaren Tarife können Sie den Schutz auch individuell auf Ihre Bedürfnisse ausrichten. Übrigens: Bei unserer Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter profitieren Sie neben einer hohen Beitragsrückerstattung auch von Prämien mit unserer Fitness-App.

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im 

    Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (VKB)

    Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (UKV)

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im 

    Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (VKB)

    Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (UKV)

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamtenanwärter und Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamtenanwärter und Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamtenanwärter selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.

    Beamtenanwärter und Beamte haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfevorordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.

    Das bedeutet, dass sich Beamtenanwärter und Beamte - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe und muss sich der Beamtenanwärter selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bieten wir als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)

    Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:

    • Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
    • Beamte im Ruhestand
    • ausgeschiedene Soldaten
    • Richter
    • Pastoren
    • sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.

Versorgungslücken der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Die größte Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es speziell bei Beamtenanwärtern im Bereich Zahnersatz. Hier erhalten Sie je nach Beihilferegelung keine Beihilfeleistung. Weitere Versorgungslücken gibt es z.B. bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell sehr teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung schon während Ihrer Ausbildung.

    Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Die größte Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es speziell bei Beamtenanwärtern im Bereich Zahnersatz. Hier erhalten Sie je nach Beihilferegelung keine Beihilfeleistung. Weitere Versorgungslücken gibt es z.B. bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell sehr teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, haben wir zusätzlich zu unseren prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung schon während Ihrer Ausbildung.

Welche Vorteile habe ich als Beamtenanwärter?
  • Als Beamtenanwärter zahlt man einen vergünstigten Beitrag und das für den gleichhohen Versicherungsschutz wie Beamte. Und wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie als Belohnung sogar eine besonders hohe Beitragsrückerstattung!

    Als Beamtenanwärter zahlt man einen vergünstigten Beitrag und das für den gleichhohen Versicherungsschutz wie Beamte. Und wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie als Belohnung sogar eine besonders hohe Beitragsrückerstattung!

Was passiert, wenn ich verbeamtet werde?
  • Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht um. So haben Sie kein Risiko.

    Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht um. So haben Sie kein Risiko.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankheitsfall?
  • Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.

    Beim Arzt:

    Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von uns, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei uns abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

     

    Beim Zahnarzt:

    Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.).

    Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), empfehlen wir Ihnen vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können nochmals mit Ihrem Zahnarzt rücksprechen.

     

    Im Krankenhaus:

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.

    In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit uns abrechnen. Haben Sie als Absicherung bei uns auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigen wir für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie bei uns eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.